Pfeil nach oben

Öffnungszeiten Rathaus

Mo08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Di08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Mi08.00 - 12.00 Uhr
Do08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Fr08.00 - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Stadtsanierung

Die Stadt Viechtach beteiligt sich aktiv am Erhalt und der Aufwertung von Stadtteilen und hat mit der Sanierungssatzung vom 07.12.2021 das Sanierungsgebiet „Viechtach – Stadtkern I“ förmlich festgelegt. Die Satzung hat die seit 04.06.1992 geltende Sanierungssatzung ersetzt. Im Sanierungsgebiet liegen städtebauliche Missstände vor, die durch Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden sollen. Mit Stadtsanierung ist jedoch mehr gemeint als bloße Beseitigung baulicher Missstände. Auch die Neugestaltung von Freiflächen, energetische Verbesserung und das soziale Miteinander haben einen hohen Stellenwert.

Bei allen spielt die Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokaler Akteure eine wichtige Rolle. Die Themen Soziales, Gesundheit, Wirtschaft, Ökologie, Kultur und Bildung stehen gleichberechtigt neben baulichen und städtebaulichen Aufgaben.

Zur besseren Steuerung der Umsetzung dieser Sanierungsziele, besteht eine Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in diesem Gebiet. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung kann auch unter Auflagen, Befristungen und Bedingungen erteilt werden oder vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrags abhängig gemacht werden, wenn dadurch Versagungsgründe ausgeräumt werden können.

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten steht der Stadt Viechtach außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht über bebaute und unbebaute Grundstücke zu (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Käuferinnen und Käufer können die Ausübung des Vorkaufsrechts jedoch ggf. abwenden, wenn sie sich gegenüber der Stadt Viechtach vor Ablauf der Frist verpflichten, das Grundstück entsprechend den mit der Sanierung verfolgten Zielen und Zwecken zu nutzen (§ 27 BauGB).

Die Sanierung wird im sog. vereinfachten Verfahren durchgeführt. Somit erfolgt keine Kaufpreisprüfung und es werden keine Ausgleichsbeträge erhoben.

Übersicht über die im Sanierungsgebiet genehmigungspflichtigen Vorhaben und Vereinbarungen:

  • Baumaßnahmen und Vorhaben, welche auch der Genehmigungspflicht nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unterliegen
  • Baumaßnahmen und Vorhaben, welche zu einer Wertverbesserung führen; dabei ist es unerheblich, ob diese Baumaßnahmen oder Vorhaben auch der Genehmigungspflicht nach der BayBO unterliegen
  • Veränderungen von bestehenden Gebäuden, soweit es sich nicht um Maßnahmen des Bauunterhaltes handelt
  • Abbruch von Gebäuden
  • Nutzungsänderungen
  • Gestaltung der Freiflächen

Der Antrag auf Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann formlos oder mit Antragsformular erfolgen und ist zu richten an die

Stadt Viechtach
Bauamt
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach

von bis Bezeichnung der Maßnahme
1985 1989 Errichtung einer Tiefgarage in der Mönchshofstraße
1987 1994 Sanierung Alte Turnhalle (1. Finanzabschnitt)
1990 1991 Neugestaltung Linprunstraße
1990 1995 Neugestaltung Stadtplatz
1992 1993 Standort- und Marktgutachten
1995 1996 Sanierung Alte Turnhalle (2. Finanzabschnitt)
1996 1996 Neugestaltung Ringstraße
1998 2001 Parkplatz an der Bierfeldstraße
1999 2000 Auslagerung Lederfabrik
2002 2004 Neugestaltung Dr.-Schellerer-Park
2002 2002 Verbindung Schmidstraße/Friedhofstraße
2003 2005 Abbruch der ehemaligen Lederfabrik
2003 2005 Sanierung des Sportplatzes und des Funktionsgebäudes
2003 2005 Sanierung des Schulungsgebäudes des 1. FC Viechtach
2005 2005 Einzelhandelsentwicklungskonzept
2005 2005 Rahmenplan Grüngürtel
2005 2008 Neugestaltung Mönchshofstraße Bauabschnitt 1 und 2
2006 2008 Renaturierung Kandlbach/Reaktivierung Bahngelände
2012 2016 Neugestaltung Mönchshofstraße Bauabschnitt 3
2016 2019 HeimatLoft
2016 2019 ISEK
2017 2019 Errichtung Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
2017 2021 Umbau ehem. BayWa in ein Jugendkulturzentrum
2022 2023 Sanierung und Erweiterung des Kinos Viechtach

Seit den 1980er Jahren arbeitet die Stadt Viechtach mit Unterstützung des Städtebauförderungsprogrammes an der städtebaulichen Entwicklung ihrer Innenstadt. In diesem annähernd dreißigjährigen Stadterneuerungsprozess wurden zahlreiche Sanierungsprojekte realisiert. Um zu verstehen, wie Viechtach sich über Jahrhunderte immer wieder neuen Herausforderungen anpassen konnte ohne dabei sein Gesicht zu verlieren, taucht das Kommunale Denkmalkonzept zunächst tief in die Bau- und Siedlungsgeschichte der Stadt ein. Das Ergebnis dieser Forschung zeigt, wie viel Geschichte heute noch in den Bauten und Stadtstrukturen Viechtachs steckt und wie einfach und zugleich genial viele bauliche und städtebauliche Lösungen der Vergangenheit waren und bis heute sind.

Durch das Kommunale Denkmalkonzept (KDK) sollen die Entscheidungshilfen für die zukünftige Stadtentwicklung Viechtachs durch denkmalpflegerische Zielsetzungen vervollständigt werden.

Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) beschreibt Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Entwicklung einer Stadt für mehrere Jahre. Es ist ein informelles Papier, das kooperativ mit allen städtischen Institutionen, Fachplanungen und der Bürgerschaft erarbeitet wird. Fachexperten unterstützen diesen Prozess und liefern wichtige Hinweise.

Daraus sind sinnvolle Lösungs- und Projektansätze zu entwickeln. Nach Erfordernis sind gebietsweise detaillierte Untersuchungen durchzuführen. Wesentlicher Bestandteil des ISEK - gegenüber früher durchgeführten Untersuchungen - ist die Einbindung von Fachgutachten (z. B. zu den Themen Verkehr, Einzelhandel, Energie etc.) sowie die intensive und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess.

Ziel der Untersuchungen war und ist es, eine ganzheitliche Rahmenplanung für die städtebauliche Entwicklung des Kernortes insgesamt und gleichzeitig eine Grundlage für die weitere Sanierungsplanung der Altstadt zu entwickeln.

Die Stadt Viechtach hat in den Jahren 2019-2021 das Verkehrskonzept als Bestandteil des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) fortschreiben lassen. Dabei wurde auch die verkehrliche Situation in Viechtach untersucht und mit den Verhältnissen Ende der 80er bzw. zu Beginn der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts verglichen.

Aus den durchgeführten Untersuchungen hat sich ergeben, dass die grundsätzliche Verkehrsführung sowie die Parksituation von der Bevölkerung als zufriedenstellend bzw. als zweckmäßig empfunden wird. Großräumige Änderungen der Verkehrsflüsse erscheinen vor diesem Hintergrund als nicht notwendig. Anpassungen in geringerem Umfang die Parkraumbewirtschaftung betreffend wurden dem Stadtrat empfohlen und von diesem in Teilen beschlossen. Das augenscheinlich größte Interesse liegt bei den Beteiligten auf dem Bereich Stadtplatz selber. Hier bieten sich auch in Zukunft die größten Möglichkeiten und Bedürfnisse was die Bereiche Verkehrsführung, Parkraummanagement und Bewirtschaftung des öffentlichem Raumes angeht.

Dies ist weiterhin ein zentraler Punkt der Überlegungen um Viechtach in Sachen Einzelhandel aber auch Aufenthaltsqualität zukunftsfähig und zeitgemäß erhalten.

Im Zuge des städtebaulichen Entwicklungsprozesses der Stadt Viechtach wird eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, bei der „normale“ Bürger sich mit der zukünftigen Entwicklung „ihrer“ Stadt beschäftigen und dabei mit ihren Belangen einbringen können. Bis dato wurden zwei solcher Arbeitssitzungen abgehalten.

Förderprogramme

Mit den kommunalen Förderprogrammen schafft die Stadt Viechtach Anreize, die Wohn- und Lebensqualität in der Innenstadt weiter zu verbessern und somit die Innenstadt zu stärken.

Mit dem Fassadenprogramm und dem Geschäftsflächenprogramm erhalten Eigentümer von Immobilien im Sanierungsgebiet eine finanzielle Förderung durch Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung sowie aus Fördergeldern der Stadt Viechtach.