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Die öffentlichen Investitionen der Stadt Viechtach werden von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst. Das Kommunale Förderprogramm „Fassadenprogramm“ sowie steuerliche Sonderabschreibungen bieten Anreize für private Sanierungstätigkeit.
Ziel des Fassadenprogramms ist die Erhaltung des eigenständigen Charakters des Ortskerns. Die Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Es können je Einzelobjekt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 €, gefördert werden.
Die öffentlichen Investitionen der Stadt Viechtach werden von Bund und Freistaat Bayern im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst. Die Kommunale Förderprogramm „Geschäftsflächenprogramm“ sowie steuerliche Sonderabschreibungen bieten Anreize für private Sanierungstätigkeit.
Ziel des Geschäftsflächenprogramms ist es, den Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und den Dienstleistungsbereich im Sanierungsgebiet zu stärken und hier die zentrale Versorgungsfunktion zu sichern bzw. weiter auszubauen. Leerstände in der Erdgeschossebene sollen einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Im Einzelfall können bei drohenden Leerständen auch präventiv Umbaumaßnahmen gefördert werden.
Es können je Geschäftseinheit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 €, gefördert werden.
Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Viechtach vertraglich vereinbart werden.
Antrag & Vereinbarung sind in der Stadtverwaltung anzufordern
Die Stadt Viechtach will zur nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung auch das in Siedlungsgebieten anfallende Niederschlagswasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf einbeziehen. Nach Möglichkeit sollen daher bestehende Mischwasserkanäle bei Sanierungen in ein Trennsystem umgebaut werden.
Grundstücke, die bisher an die Mischwasserkanalisation angeschlossen waren, sind aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates nicht verpflichtet, ihren Grundstücksanschluss und ihre Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend umzurüsten.
Die Stadt Viechtach fördert jedoch die freiwillige Umstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen durch Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 € je Grundstück.
Die Stadt Viechtach fördert durch Gewährung von Zuschüssen die Arbeit der örtlichen Vereine und Organisationen auf sportlichem, kulturellem und gemeinnützigem Gebiet.
Die Zuschussgewährung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch.
Dein Projektbudget: Der Verfügungsfonds
Ab sofort können Zuschüsse für kleinere Projekte in der Innenstadt beantragt werden!
Im Rahmen von ZukunftsVIT gibt es nun den „Verfügungsfonds“. Dort kannst du für kleinere Aktionen, Maßnahmen und Projekte Geld beantragen. Deinen Ideen sind kaum Grenzen gesetzt, solange sie dem Innenstadtbereich Viechtachs dienen: Veranstaltungen, Marketingaktionen, Ausstattungsgegenstände im öffentlichen Raum u.a.
Der Zuschuss soll im Regelfall einen Betrag von 2.000 € (brutto) pro Maßnahme nicht übersteigen.
Du hast eine Projektidee für die Innenstadt? Dann wende dich direkt an Gero Wieschollek (Resilienz-Projektbetreuer). Er hilft dir bei der Konkretisierung der Idee und weiß, was alles zu beachten ist, damit die Förderung möglich ist.
Hier findest Du die Richtlinie und die Antragsunterlagen.