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Öffnungszeiten Rathaus

Mo08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Di08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Mi08.00 - 12.00 Uhr
Do08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr
Fr08.00 - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Schulen

In der Stadt Viechtach sind alle wichtigen schulischen Einrichtungen vorhanden: Neben der Grund- und Mittelschule gibt es eine Staatliche Realschule, das Dominicus-von-Linprun-Gymnasium sowie ein Pädagogisches Förderzentrum. Auch die Hotelberufsschule, die für den Tourismus und das Gastronomie- und Hotelleriegewerbe in der gesamten Region eine sehr wichtige Rolle spielt, ist in Viechtach untergebracht.

Ferienbetreuung an der Grundschule Viechtach

  • Was?
    Betreuungsangebot der Stadt Viechtach mit abwechslungsreichem Freizeitprogramm durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Wo?
    In den Räumlichkeiten der Grundschule Viechtach
  • Wer?
    Betreut werden Schülerinnen und Schüler der Grundschule Viechtach und Vorschulkinder
  • Wann?
    Während der Schulferien, Montag bis Freitag, jeweils von 07.30 bis 13.00 Uhr
    Eine Ferienbetreuung wird nur dann organisiert, wenn sich mindestens 10 Kinder verbindlich für die jeweilige Woche angemeldet haben.
  • Kosten?
    35,00 € (Fünf-Tage-Woche), 28,00 € (Vier-Tage-Woche)

 

Schülerbeförderung

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen/Schülern auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Die Beförderungspflicht besteht grundsätzlich dann, wenn der Schulweg für Schülerinnen/Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 länger als 2 km und für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als 3 km ist. Eine Ausnahme besteht z.B. dann, wenn der Schulweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich ist.

Die Beförderung soll grundsätzlich mit Hilfe der öffentlichen Verkehrsmittel (ÖPNV) erfolgen. Die aktuellen Fahrpläne finden Sie auf der Homepage des Verbundtarifs DonauWald VDW. Außerhalb des ÖPNV erfolgt die Schülerbeförderung auf Basis eines Vertrags zwischen Aufgabenträger und Beförderungsunternehmen (freigestellter Schülerverkehr). Der Busverkehr beim Schulzentrum Viechtach wird auf der Verkehrsanlage (sog. Schulbuswendeplatte) abgewickelt (siehe Busfahrplan). Für die Benutzung gilt die Schulbuswendeplattensatzung.

Bei Fragen zur Schülerbeförderung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Aufgabenträger:

 

Schuleinrichtung Aufgabenträger
  • Grundschule Viechtach

Stadt Viechtach
Kämmerei
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Tel. 09942 / 808-206
schuelerbefoerderung@viechtach.de

  • Mittelschule Viechtach

Schulverband Mittelschule Viechtach
Geschäftsstelle bei der Stadt Viechtach
Erreichbarkeiten siehe oben

  • Staatliche Realschule Viechtach
  • Dominicus-von-Linprun-Gymnasium Viechtach
  • Sonderpädagogisches Förderzentrum Viechtach
  • Hotelberufsschule Viechtach

Landratsamt Regen
Sachgebiet 33 (Schülerbeförderung)
Poschetsrieder Straße 16
94209 Regen
Tel. und E-Mail siehe www.landkreis-regen.de/schuelerbefoerderung

 

Für die Grundschule Viechtach und die Mittelschule Viechtach kann der Antrag auf Schülerbeförderung durch den Erfassungsbogen gestellt werden. Die Schülerin/der Schüler erhält anschließend über die Schule eine entsprechende Fahrkarte bzw. einen Fahrausweis (im Bereich ÖPNV) bzw. einen Berechtigungsausweis (im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs).

Sofern kein Beförderungsanspruch besteht und die Schülerin bzw. der Schüler dennoch im Schulbus der Stadt Viechtach (freigestellter Schülerverkehr) befördert werden soll, ist dies im Rahmen einer Mitfahrentschädigung möglich. Die Stadt Viechtach bzw. der Schulverband Mittelschule Viechtach stellen hierfür zwei Abrechnungsmodelle je Schuljahr zur Auswahl:

- Fahrkarte für schultägliche Hin- und Rückfahrt 20 € x 11 Monate = 220 € / Schuljahr
- Fahrkarte für schultägliche Hinfahrt oder Rückfahrt 10 € x 11 Monate = 110 € / Schuljahr

Die Mitfahrentschädigung wird in einem Betrag im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Sollte eine Schülerin bzw. ein Schüler den Wohnort wechseln und eine andere oder keine Beförderung mehr benötigen, werden die Kosten auf Antrag für jeden vollen Monat wiedererstattet. Eine kostenlose Mitfahrt im Duldungsverhältnis ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich.

Den Antrag auf Ausstellung einer Fahrkarte gegen Mitfahrentschädigung finden Sie hier.