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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 die neuen Grundsteuer-Hebesätze beschlossen. Die Beträge werden nun berechnet, die Bescheide für den Versand im Januar 2025 vorbereitet.
Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die Übergangsfrist zur Neuregelung endet am 31.12.2024.
Am 23.11.2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Für Grundstücke wurde in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise automatisch steigt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Webseite erstellt, auf der alle wichtigen Fragen zur Reform für Steuerpflichtige beantwortet werden.
Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen 01.07.2022 und 30.04.2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Für die meisten Objekte sind in der Zwischenzeit schon neue Grundsteuermessbescheide ergangen. Sofern Ihnen Ihr Grundsteuermessbescheid noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen sich schnellstmöglich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen (siehe Kontakt unten).
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuermessbescheid schon vor der Festsetzung der Grundsteuer: Stimmen die dort berücksichtigten Grund-, Wohn- und Nutzflächen? Bei Zweifeln über die Höhe des Messbetrags fragen Sie bitte rechtzeitig beim Finanzamt nach. Die Stadt Viechtach ist an die Feststellungen im Messbescheid gebunden.
AUSWIRKUNGEN IN VIECHTACH
Die jährlichen Grundsteuereinnahmen der Stadt Viechtach betragen rund 1.257.000 Mio. €, davon entfallen auf die Grundsteuer B (Grundstücke) rund 1.200.000 € und auf die Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) rund 57.000 €.
Entwicklung der Einnahmen und des Hebesatzes seit 2002
Die Grundsteuereinnahmen fließen vollständig in die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur und tragen somit wesentlich dazu bei, die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge (z.B. Straßenbau, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Freibad usw.) zu gewährleisten.
GRUNDSTEUER-HEBESATZ
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 04.11.2024 mit den neuen Grundsteuer-Hebesätzen ab 2025 befasst.
Der Stadtrat hat beschlussmäßig festgestellt, dass der aufgrund der Grundsteuerreform voraussichtliche aufkommensneutrale Hebesatz ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuer A 350 % (bis 2024 390 %) und für die Grundsteuer B 240 % (bis 2024 390 %) betragen würde.
ANPASSUNG DER GRUNDSTEUER-HEBESÄTZE UNABHÄNGIG VON DER GRUNDSTEUERREFORM
Der Stadtrat hat in der Sitzung auch beschlussmäßig festgestellt, dass unabhängig von der Grundsteuerreform zur Aufrechterhaltung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Viechtach, zur Erfüllung der anstehenden gemeindlichen Aufgaben und zur Fortführung der von der Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Haushaltskonsolidierung eine Anhebung der Grundsteuereinnahmen ab dem Jahr 2025 erforderlich ist.
Die Grundsteuer-Hebesätze ab 2025 wurden daher vom Stadtrat auf einheitlich 310 % festgesetzt. Der Stadtrat ist damit dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung und dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 15.10.2024 gefolgt.
Mit dem Berechnungstool können Sie die Auswirkungen auf Ihr steuerpflichtiges Grundstück ermitteln.
Zusätzlich finden Sie hier zwei Berechnungsbeispiele: Einfamilienwohnhaus (Grundsteuer B) und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Wohnhäusern (Grundsteuer A).
Durch die Festsetzung auf 310 % ergeben sich für die Stadt Viechtach im Vergleich zum Jahr 2024 Grundsteuer-Mehreinnahmen von rund 366.000 €. Durch diese Festsetzung wird voraussichtlich eine Kompensierung der bereits angekündigten Erhöhung der Kreisumlage durch den Landkreis Regen erreicht (konkrete Erhöhung steht noch aus).
Daneben führen bereits zahlreiche Stadtratsbeschlüsse aus dem Jahr 2024 zu deutlichen Mehrausgaben im Vergleich zur bisherigen Haushalts- und Finanzplanung (z.B. geplanter Breitbandausbau, verschiedene Grunderwerbe, Anbau und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Pirka, Kanal- und Wasserleitungserneuerung in der Tresdorfer Straße und Paul-Maurer-Straße, Sanierung der Dächer der Grundschule und Mitteschule). Aber auch die aktuelle schwierige konjunkturelle Lage und die weiter steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt (z.B. Personalausgaben, Bewirtschaftungskosten usw.) führen zur Notwendigkeit, die Einnahmen des Verwaltungshaushalts dauerhaft und nachhaltig zu erhöhen. Hierzu leistet die Erhöhung der Grundsteuereinnahmen einen ganz wesentlichen Beitrag.
Die Erhöhung der Grundsteuereinnahmen ab 2025 ist Bestandteil des von der Stadt Viechtach fortzuschreibenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Die Stadt Viechtach ist aufgrund einer Auflage in der rechtsaufaufsichtlichen Genehmigung der Haushaltssatzung 2024 durch das Landratsamt Regen verpflichtet, das Haushaltskonsolidierungskonzept fortzuschreiben.
Die tatsächliche Höhe der jeweils zu zahlenden Grundsteuer geht aus dem individuellen Grundsteuerbescheid hervor. Die Stadt Viechtach wird voraussichtlich Anfang Januar 2025 an alle rund 5.400 steuerpflichtigen Grundstückseigentümer die jeweiligen Grundsteuerbescheide verschicken.
Grundlage für die Bescheide sind die von den Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt gemachten Angaben (Grundsteuermessbetrag) multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Viechtach (ab 2025 jeweils 310 % bei Grundsteuer A und B).
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, den Versand der Grundsteuerbescheide abzuwarten. Bei Fragen steht Ihnen die Stadtkämmerei gerne zur Verfügung (Tel. 099942/808-206, -205 oder 200, grundsteuer@viechtach.de).
Für Fragen zum Grundsteuermessbetrag, der die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Viechtach darstellt, ist ausschließlich das Finanzamt Zwiesel mit der Außenstelle Viechtach der richtige Ansprechpartner (Tel. 09922/507-0, poststelle.fa-zwi@finanzamt.bayern.de).