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Die Abwasserbeseitigung ist nach § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 34 Abs. 1 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen (Art. 57 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO)).
Die Stadt Viechtach betreibt daher eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) nach Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung (GO), die das Gemeindegebiet der Stadt Viechtach entsorgt. Das Abwasser wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Abwasserverordnung (AbwV), Eigenüberwachungsverordnung (EÜV)) gereinigt und in den Schwarzen Regen und weitere Gewässer eingeleitet.
Rechtsgrundlage ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach (Entwässerungssatzung – EWS PDF). Neben dem Gemeindegebiet der Stadt Viechtach werden noch folgende Gebiete entwässert:
Die Entwässerungseinrichtung der Stadt umfasst ein Kanalnetz von insgesamt ca. 128 km (davon ca. 68 km Mischwasserkanäle, ca. 48 km Schmutzwasserkanäle und ca. 11 km Regenwasserkanäle). Für den Transport der Abwässer in den Kanälen werden 6 Pumpwerke, 15 Pumpstationen, 11 Regenrückhaltebecken, 10 Regenüberlaufbecken, 3 Regenüberläufe, 3 Stauraumkanäle und ca. 3.100 Kanalschächte unterhalten. Insgesamt wird das Abwasser von ca. 2.600 Anwesen über die Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach entsorgt (Anschlussgrad 89,60 %). Das Schmutz- und Mischwasser werden in einer mechanisch-biologischen Kläranlage (Baujahr 1966-1968, Erneuerung 1992-1995, Ausbaugröße 35.000 Einwohnerwerte (https://atlas.bayern.de)), die in Viechtach direkt neben dem Schwarzen Regen liegt, gereinigt. Jährlich werden rd. 1,5 Mio. m³ Abwasser in der Kläranlage gereinigt.
Der überwiegende Teil der Viechtacher Innenstadt sowie die Stadtteile Blossersberg, Schlatzendorf und Pirka werden im Mischsystem entwässert, wobei auch hier in der jüngeren Vergangenheit vermehrt im Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal) erschlossen wurde bzw. wird. Die Erschließung des Außenbereichs erfolgte ausschließlich durch Schmutzwasserkanalisation.
Das gereinigte Abwasser wird von der Kläranlage aus in den Schwarzen Regen eingeleitet; die gehobene Einleitungserlaubnis nach § 15 WHG (www.gesetze-im-internet.de) wurde vom Landratsamt Regen befristet bis 31.12.2034 erteilt. Abgeschlagenes Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken im kanalisierten Einzugsbereich der Kläranlage wird zudem in die Vorfluter Schwarzen Regen Steinhäuslgraben, Kandlbach und Riedbach eingeleitet; die gehobene Einleitungserlaubnis wurde vom Landratsamt ebenfalls bis 31.12.2034 erteilt. Das gesammelte Niederschlagswasser wird durch die Stadt durch Regenwasserkanäle an insgesamt 18 Einleitungsstellen in verschiedene Gewässer (z.B. Schwarzer Regen, Riedbach, Eberbach, Aitnach) einleitet; hierfür besitzt die Stadt eine beschränkte Einleitungserlaubnis des Landratsamtes Regen befristet bis 31.12.2037. Das städtische Anlagevermögen der Abwasserbeseitigung umfasst zum 31.12.2023 insgesamt rd. 14,7 Mio. € (Restbuchwert).
Die Stadt Viechtach will zur nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung auch das in Siedlungsgebieten anfallende Niederschlagswasser wieder in den natürlichen Wasserkreislauf einbeziehen. Nach Möglichkeit sollen daher bestehende Mischwasserkanäle bei Sanierungen in ein Trennsystem umgebaut werden. Grundstücke, die bisher an die Mischwasserkanalisation angeschlossen waren, sind aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Stadtrates nicht verpflichtet, ihren Grundstücksanschluss und ihre Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend umzurüsten. Die Stadt Viechtach fördert jedoch die freiwillige Umstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen durch Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000 € je Grundstück. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
Bauamt der Stadt Viechtach
Rathaus
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Telefon 09942/808-130
bauamt@viechtach.de
Kläranlage der Stadt Viechtach
Abwassermeister Michael Fuhrmann
Am Regenufer 1
94234 Viechtach
Telefon 09942/905990
Mobiltelefon 0171/7222256
klaeranlage@viechtach.de
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge und Gebühren ist Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) PDF.
Die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Viechtach ist eine sog. kostenrechnende Einrichtung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 KAG. Es gilt daher das sog. Kostendeckungsprinzip, das bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist. Die Gebühren müssen so kalkuliert sein, dass alle einrichtungsbezogenen Ausgaben (Betriebskosten und kalkulatorische Kosten), mit den Einnahmen aus den Gebühren gedeckt werden können. Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre.
Mit der aktuellen Gebührenkalkulation hat die Stadt Viechtach die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing beauftragt. In der Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 wurden die Jahre 2021 bis 2024 nach- sowie die Jahre 2025 bis 2028 vorauskalkuliert. der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 die unten genannten neuen Gebührensätze beschlossen. Das Berechnungstool gibt einen Überblick über die ab 01.01.2025 geltenden Gebühren und zeigt, wie sich diese auf den einzelnen Gebührenpflichtigen auswirken.
Die Gründe für den Anstieg der Schmutzwassergebühren ab 2025 sind vor allem höhere Betriebskosten. Außerdem ist die Abwassermenge um durchschnittlich 46.000 m³ pro Jahr gesunden, weil zwei große Industriebetriebe weniger Abwasser einleiten. Die Niederschlagswassergebühr hingegen sinkt leicht aufgrund gestiegener gebührenpflichtigter Flächen.
Die Stadt Viechtach erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung seit 01.01.2021 eine sog. getrennte Abwassergebühr: Eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Die Einführung der getrennten Abwassergebühr war aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben notwendig. Ziel der Neuregelung ist eine verursachergerechtere Verteilung der Abwasserentsorgungskosten. Die Höhe der Gebühren entspricht der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistung der Abwasserbeseitigung. Hierdurch erzielt die Stadt keine höheren Einnahmen, sondern es werden die bestehenden Abwasserkosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung verteilt.
Die Schmutzwassergebühr ist von allen Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke für das Einleiten von Schmutzwasser zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten „Frischwassermaßstab“. Dabei gilt alles aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage entnommene Wasser, mit Ausnahme der nachweislich auf dem Grundstück zurückgehaltenen Wassermengen, als Abwasser.
Die Niederschlagswassergebühr ist von allen Grundstückseigentümern zu bezahlen, deren Grundstücke im Mischsystem oder Trennsystem erschlossen sind und Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen in die städtische Kanalisation einleiten. Die gebührenpflichtige Fläche ermittelt sich aus der Größe des Grundstücks und dem mittleren Grundstücksabflussbeiwert. Der mittlere Grundstücksabflussbeiwert charakterisiert den Versiegelungsgrad eines Grundstücks. Dabei wird jedes Grundstück in Stufen eingeteilt. Jede Stufe besitzt einen mittleren Grundstücksabflussbeiwert. Die Stufen sind mit einem unteren und oberen Abflussbeiwert abgegrenzt. Die Einteilung in eine Stufe mit mittlerem Grundstücksabflussbeiwert ergibt sich aus dem Verhältnis der tatsächlich bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche zur Größe des Grundstücks. Weitere Informationen können der Präsentation zur Einführung der getrennten Abwassergebühr vom Juli 2021 entnommen werden.
Folgende Stufen mit jeweiligem mittleren Grundstücksabflussbeiwert wurden festgelegt:
Stufe | Charakteristik der Bebauung und Befestigung |
mittlerer Grundstücksabflussbeiwert |
Abflussbeiwert von - bis |
---|---|---|---|
0 | — | tatsächliche Fläche | > 0,00 bis 0,10 |
I | minimal | 0,14 | > 0,10 bis 0,18 |
II | gering | 0,24 | > 0,18 bis 0,30 |
III | normal | 0,38 | > 0,30 bis 0,46 |
IV | hoch | 0,58 | > 0,46 bis 0,70 |
V | sehr hoch | 0,85 | > 0,70 bis 1,00 |
Das Beispielgrundstück besitzt eine Grundstücksfläche von 634 m². Die Größe der tatsächlich bebauten und befestigten angeschlossenen Fläche beträgt 362 m².
Somit ergibt sich:
362 m² / 634 m² = 0,57 (Abflussbeiwert)
0,57 = Stufe IV -> mittlerer Grundstücksabflussbeiwert = 0,58
Gebührenpflichtige Fläche = 634 m² x 0,58 = 368 m²
Niederschlagswassergebühr in €/m² pro Jahr für dieses Grundstück = 368 m² x Einheitsgebühr €/m²
Gebührenart | 01.01.2021 bis 31.12.2024 | 01.01.2025 bis 31.12.2028 |
---|---|---|
Schmutzwassergebühr pro m³ | 2,31 € | 2,77 € |
Niederschlagswassergebühr pro m² | 0,18 € | 0,15 € |
Bei Fragen zu den Gebührensätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (Tel. 09942 / 808-202, rathaus@viechtach.de).
Der Aufwand für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung wird über Zuschüsse des Freistaates Bayern und über den sogenannten Herstellungsbeitrag finanziert. Der Herstellungsbeitrag ist von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke zu zahlen und dient der Abgeltung des möglichen Vorteils, den jedes an die Entwässerungseinrichtung angeschlossene Grundstück aus der öffentlichen Einrichtung zieht.
Der Beitragssatz wurde zuletzt in der Globalberechnung vom 24.10.2016 ermittelt. In der Berechnung wurden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen umgelegt.
Beitragsart
*Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben.
Bei Fragen zu den Beitragssätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (Tel. 09942 / 808-204, rathaus@viechtach.de).
Die wichtigsten Projekte:
Jahr | Projekt |
---|---|
1954 | Erstes Kanalisationsprojekt (Viechtach) |
1967 | Blossersberg (BA 01) |
1968 | Errichtung der 1. Kläranlage (Bild) |
1970 | Schlatzendorf (BA 01; dann BA 04, da Eingemeindung in Stadt Viechtach) |
1972 | Blossersberg (BA 02) |
1974 | Blossersberg (BA 03) |
1976 | Bestandsaufnahme aller Kanäle durch das Ingenieurbüro Tschönhens |
1977 | Mönchshofstraße, Jahnstraße (BA 06) |
1978 | Linprunstraße, Waldschmidstraße und Friedhofstraße Lose1-3 (BA 05) (Bild) |
1979 | Erstellung eines Gesamtprojektes für Viechtach durch das Ingenieurbüro Tschönhens (Planungsgebiet: Stadtgebiet Viechtach, Schlatzendorf ohne Rannersdorf und Blossersberg ohne Pirka) |
1979 | Dr.-Schellerer-Straße, Raiffeisenstraße Lose 1 und 3 (BA 06) |
1987 | Blossersberg-Süd (BA 07) |
1988 | Zu- und Ableitungskanal zum RÜB VI – Alterberg (im BA 08) |
1988 | RÜB VI – Alterberg (im BA 08) |
1988 | Ortskanäle Blossersberg (BA 09) |
1988-1996 | Diverse Ortskanäle im gesamten Stadtgebiet |
1990 | Bauhof Los 2 (Ba 06) |
1990-1994 | Errichtung der neuen Kläranlage (BA 08) |
1990-1997 | Ortskanäle Viechtach (BA 11) u.a. mit Ortskanäle Neunußberg, Ortskanäle Bärndorf, Ortskanäle Rattersberg, Ortskanäle Plöß-Leuthenmühle, Ortskanäle Stadtplatz, Ortskanäle Waldfrieden und Ortskanäle Paul-Maurer-Straße |
1992-1993 | Ortskanäle Blossersberg und Pirka (BA 09) |
1992-1995 | Abwasseranlage Viechtach (BA 10) u.a. mit Ableitungskanäle Neunußberg, Ableitungskanäle Bärndorf, Ableitungskanäle Plöß-Leuthenmühle, Ableitungskanäle Wacht-Nord – PW Tresdorf, Ableitungskanäle Pirka, Druckleitung Campingplatz Pirka Druckleitung PW Tresdorf – Wacht-Nord, Druckleitung PW Plöß – Blossersberg, Auslaufkanal RÜB Pirka, Stauraumkanal bei PW Plöß, PW Campingplatz Pirka, PW Tresdorf und PW Tresdorf |
1993 | Bauhof Los 1, Waldschmidstraße, Friedhofstraße Los 2 (BA 06) |
1995 | BA VI (Friedhofstraße, Bauhof Los 1) |
1998-1999 | Außerortskanäle Schönau (BA 12) u.a. mit Ableitungskanal Schönau mit Ableitungskanal Gstadt, Druckleitung und Pumpschächte Schönau, Gstadt, Rattersberg |
1998-1999 | Ortskanäle Schönau (BA 13) |
1998-1999 | Außerortskanäle Wiesing (BA 14) u.a. mit Ableitungskanälen Wiesing, Bühling, Pfaffenzell, Haselbach, Baumgarten, Weigelsberg, PW Haselbach – Leuthenmühle, Druckleitung PW Haselbach – Übergabeschacht, Druckleitung PW Bühling und Druckleitung PW Pfaffenzell |
1998-1999 | Ortskanäle Wiesing (BA 15) u.a. mit Ortskanälen Wiesing, Wiesing-Kirche, Bachlern, Bühling, Amesberg, Pfaffenzell, Baumgarten, Weigelsberg, Hinkhof und Haselbach |
1999 | Pumpwerk und Regenüberlaufbecken Riedbach (BA 16) |
2000-2003 | Ortskanäle Fischaitnach, Schnitzmühle, Großenau, Irlseign (BA 17) |
2008-2009 | Lammerbach, Gröllerhaus, Pirka-Auwiesenweg (BA 18) (Bild) |
2011 | Am Antoni (BA 19) |
2012-2013 | Rannersdorf (BA 20) u.a. mit den Orts- und Ableitungskanälen Rannersdorf und Reibenmühle nach Fischaitnach (Bild) |
2013-2015 | Riedmühle (BA 21) (Bild) |
2014-2015 | Stein, Hartbühl (BA 22) u.a. mit den Orts- und Ableitungskanälen für Stein und Hartbühl (Bild) |
2017-2018 | Bau Regenüberlaufbecken RÜB 04 Dr.-Schellerer-Park (Bild) |
2019-2021 | Kanalleitungsbau Ortsteile Fischaitnach-Schnitzhof-Pignet (Bild) |
2021 | Einführung der getrennten Abwassergebühr (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) |
2022 | Anschluss Abwasserbeseitigung der Gemeinde Prackenbach an die Kläranlage Viechtach |
2022-2024 | Bau Regenüberlaufbecken RÜB 03 (bei Kläranlage) |
Name | Dateityp | Zuletzt bearbeitet |
---|---|---|
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Umstellung Trennsystem) | Mi., 03.07.2024, 14:19 Uhr | |
Antrag auf Teilerlass von Schmutzwassergebühren bei Rohrbruch | Mi., 03.11.2021 | |
Antrag auf Zulassung nach § 10 Entwässerungssatzung (Kanalanschluss) | Fr., 25.11.2022, 10:46 Uhr | |
Anzeige der Änderung der maßgeblichen Flächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr | Sa., 16.09.2023, 10:53 Uhr | |
Anzeige einer Eigenwassernutzungsanlage bzw. Regenwassernutzungsanlage | Mi., 03.11.2021 | |
Anzeige über den Eigentumswechsel zur Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren | Mo., 16.12.2024, 11:20 Uhr | |
Anzeige über den Einbau eines geeichten Zwischenzählers | Mi., 03.11.2021 |