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Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) und in Bayern eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO)).
Die Stadt Viechtach betreibt daher eine Wasserversorgungseinrichtung als öffentliche Einrichtung nach Art. 23 und 24 GO, die in die Versorgungsgebiete Viechtach Nord (nördlich des Schwarzen Regens) und Viechtach Süd (südlich des Schwarzen Regens) unterteilt ist.
Rechtsgrundlage für den Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung ist die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Viechtach (Wasserabgabesatzung – WAS). Das versorgte Gebiet umfasst gemäß der Verbandssatzung auch das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Industriegebiet REICHSDORF NORD.
Viechtach Süd wird von der eigenen Quelle in Kugelstatt, Viechtach Nord von den Quellen Pirka und Wiesing (Pfaffenzell) versorgt. Zusätzlich wird in beiden Gebieten Fernwasser bzw. „Waldwasser“ von der Wasserversorgung Bayerischer Wald aus dem Trinkwasserspeicher Frauenau bezogen. Für die Belieferung des Viechtacher Ortsteils Harnberg mit Wasser besteht eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Kollnburg. Jährlich werden rd. 500.000 m³ Trinkwasser an den Endverbraucher abgegeben, davon ca. 100.000 m³ aus den eigenen Quellen und ca. 400.000 m³ Fernwasser.
Das Rohwasser aus den eigenen Quellen wird über 6 Hochbehälter und 1 Entsäuerungsanlage in das städtische Wassernetz eingespeist. An 6 Übergabestellen wird das Fernwasser bezogen. Das komplette Verteilungsnetz der Wasserversorgungseinrichtung mit 2 Pumpstationen, 14 Druckmindererschächten und 1 Druckerhöhungsanlage erstreckt sich über das ganze Stadtgebiet. Die gesamte Länge der Versorgungsleitungen beträgt in etwa 178 km. Insgesamt erhalten ca. 2.600 Anwesen ihr Trinkwasser aus dem städtischen Leitungsnetz (Anschlussgrad 93,40 %). Über das Leitungsnetz wird auch das Löschwasser für den Brandschutz zur Verfügung gestellt. Verteilt über das Stadtgebiet befinden sich ca. 285 Hydranten. Das städtische Anlagevermögen der Wasserversorgung beträgt zum 31.12.2023 rd. 9,3 Mio. € (Restbuchwert).
Die gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) werden von der Stadt Viechtach voll und ganz erfüllt. Das Wasser kann bedenkenlos zum Trinken und Kochen verwendet werden und bedarf vorher keiner weiteren Behandlung. Entsprechend der Vorgaben des Umweltbundesamtes (UBA) erfüllt das Trinkwasser alle Voraussetzungen, um auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden zu können.
Um die einwandfreie Qualität des Wassers zu garantieren, wird dieses in regelmäßigen Abständen durch ein akkreditiertes Labor überprüft, die angegebenen Werte sind Mittelwerte des Vorjahres.
Die Untersuchung wird von der LAFUWA - Ingenieurbüro für Umwelttechnik, Beratung und Analytik GmbH durchgeführt.
Einsatz von elektronischen Wasserzählern mit Funkmodul
Auch im Bereich der Wasserversorgung hat die Digitalisierung Einzug erhalten: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 beschlossen, in der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Viechtach ab dem Jahr 2023 schrittweise elektronische Wasserzähler mit Funkmodul einzusetzen und zu betreiben. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 35 und 18 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 der Wasserabgabesatzung (WAS). Die Zulässigkeit des Einsatzes und des Betriebs elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul durch gemeindliche Wasserversorgungsunternehmen wurde zuletzt durch Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26.04.2022 bestätigt.
Im Vergleich zu herkömmlichen Ringkolbenzählern vermindern diese Zähler ein mögliches Verkeimungsrisiko und messen deutlich genauer und effektiver. Die Funkzähler vereinfachen dem städtischen Wasserwerk die Arbeit bei der Netzüberwachung (Lecksuche) und minimieren den Aufwand beim Zählerwechsel, da die Eichfrist durch Stichprobenverfahren von 6 auf 12 bis 15 Jahre verlängert werden kann (bei „normalen Zählern“ beträgt die Eichfrist 6 Jahre). Die Langlebigkeit der Zähler hat somit auch einen positiven Einfluss auf die Umwelt. Übertragungsfehler bei der Gebührenabrechnung sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wann wird mein Zähler gewechselt?
Im Versorgungsgebiet der Stadt Viechtach sind insgesamt rd. 2.700 Wasserzähler verbaut. Die Stadt Viechtach wird ab dem Jahr 2023 schrittweise die elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul „HYDRUS 2.0“ der deutschen Firma Diehl Metering GmbH einsetzen.
Es ist geplant, jährlich rd. 500 elektronische Wasserzähler mit Funkmodul einzubauen.
Der Zählerwechsel erfolgt kostenlos.
Datensicherheit
Die elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul (Ultraschallwasserzähler) entsprechen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie messen den Wasserverbrauch nicht mehr mechanisch, sondern elektronisch und speichern Messwerte und Zählerstände zum maximalen und minimalen Durchfluss sowie zu einem evtl. Rückfluss oder Rohrbruchdurchfluss über einen bestimmten Zeitraum. Von der Stadt Viechtach werden aber grundsätzlich nur einmal im Jahr der Zählerstand, die Statuswerte sowie die Zählernummer per Funk in verschlüsselter Form im „Drive By“-Verfahren ausgelesen.
Ultraschallwasserzähler können die zur Erstellung der Abrechnung benötigten Verbrauchsdaten verschlüsselt per Funk senden. Die im HYDRUS Ultraschallwasserzähler verwendete OMS Version 4, Profil B, steht für hohe Datensicherheit. Über sogenannte Session Keys wird jedes einzelne Datentelegramm mit einem neu berechneten Schlüssel eigens verschlüsselt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf das persönliche Nutzverhalten gemacht werden können – denn übermittelt werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand sowie eventuelle Fehlermeldungen. Kundenbezogenen Daten wie Abnehmer, Anschrift etc. werden zu keinem Zeitpunkt übertragen. Die HYDRUS Funkübertragung entspricht den neuesten strengen datenschutzrechtlichen Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie den Vorgaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Vorteile für den Wasserabnehmer
Für den Grundstückseigentümer ergeben sich Erleichterungen und zusätzliche Messgenauigkeiten. Es ist keine Selbstablesung mehr nötig (Sie können jedoch selbstverständlich weiter den Zählerstand ablesen!). Von der Stadt Viechtach werden beim Einsatz von Funkwasserzählern keine Ablesekarten mehr verschickt.
Durch den Einsatz der Funkwasserzähler können Wasserschäden vorgebeugt und ggf. vermieden werden (die Erfassung von kleinsten Durchflüssen zeigt dem Hauseigentümer Undichtigkeiten in der Hausinstallation an).
Funkstrahlung unbedenklich
Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur 4 Millisekunden (0,004 Sekunden). Dies bedeutet, dass der Zähler maximal 50 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Die Leistung dieses Signals liegt mit 7 Milliwatt (0,007 Watt) deutlich unter der Leistung beispielsweise eines permanent sendenden schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 Milliwatt oder eines Babyphons (ca. 10 Milliwatt) und ist daher unbedenklich. Ein Mobiltelefon sendet während eines Gesprächs sogar mit 1.000 – 2.000 Milliwatt.
Widerspruch ist seit 01.01.2024 nicht mehr möglich!
Der Bayerische Landtag hat am 19.07.2023 eine Änderung der Gemeindeordnung (Landtags-Drucksache 18/28527) beschlossen. Durch die Gesetzesänderung wurde das Widerspruchsrecht ab dem 01.01.2024 wegen vorrangigen Bundesrecht abgeschafft.
Displayanzeige Ultraschall-Wasserzähler "HYDRUS 2.0"
Auf der Frontplatte befindet sich ein optischer Taster. Mit diesem können die einzelnen Anzeigen weitergeschaltet werden. Um die Batterie zu schonen fällt der Zähler bei Bedienpausen von ca. vier Minuten in den Ruhemodus (Anzeige aus), mit einem Tastendruck kann er aktiviert werden. Anschließend können untenstehende Anzeigen durch wiederholten Tastendruck abgelesen werden.
Bauamt der Stadt Viechtach
Rathaus
Mönchshofstraße 31
94234 Viechtach
Telefon 09942/808-130
bauamt@viechtach.de
Wasserwerk der Stadt Viechtach
Wassermeister Alois Brunner
Schmidstraße 36 A
94234 Viechtach
Telefon 09942/948682
Mobiltelefon 0175/7663082
wasserwerk@viechtach.de
24-Stunden-Notdienst
Telefon 0175/7663082
Die Stadt Viechtach errichtet im Jahr 2023 am Alten Rathaus am Stadtplatz und am Jugendkulturzentrum in der Bahnhofstraße jeweils einen öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beiträge und Gebühren ist Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS).
Die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Viechtach ist eine sog. kostenrechnende Einrichtung nach Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) . Es gilt daher das sog. Kostendeckungsprinzip, das bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen ist. Die Gebühren müssen so kalkuliert sein, dass alle einrichtungsbezogenen Ausgaben (Betriebskosten und kalkulatorische Kosten), mit den Einnahmen aus den Gebühren gedeckt werden können. Der Kalkulationszeitraum beträgt 4 Jahre.
Mit der aktuellen Gebührenkalkulation hat die Stadt Viechtach die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing beauftragt. In der Kalkulation für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 wurden die Jahre 2021 bis 2024 nach- sowie die Jahre 2025 bis 2028 vorauskalkuliert. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 die unten genannten neuen Gebührensätze beschlossen. Das Berechnungstool gibt einen Überblick über die ab 01.01.2025 geltenden Gebühren und zeigt, wie sich diese auf den einzelnen Gebührenpflichtigen auswirken.
Die Gründe für den Anstieg der Verbrauchsgebühr ab 2025 sind vor allem höhere Betriebskosten. Diese beinhalten allgemeine Preissteigerungen, besonders bei Personal- und Energiekosten, sowie bei den Kosten für zugekauftes Wasser. Außerdem ist der Verbrauch von Wasser um durchschnittlich 46.000 m³ pro Jahr gesunden, weil zwei große Industriebetriebe weniger abnehmen.
Die Stadt Viechtach erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grundgebühren und Verbrauchsgebühren. Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss oder nach dem Nenndurchfluss der verwendeten Wasserzähler berechnet; die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers.
Gebührenart (jeweils netto)* | 01.01.2021 bis 31.12.2024 | 01.01.2025 bis 31.12.2028 |
---|---|---|
Verbrauchsgebühr pro m³ | 2,94 € | 3,50 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler bis Zählergröße Qn 2,5 | 48,00 € | 48,00 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler bis Zählergröße Qn 6 | 120,00 € | 120,00 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler bis Zählergröße Qn 10 | 192,00 € | 192,00 € |
Grundgebühr bei Wasserzähler über Zählergröße Qn 10 | 300,00 € | 300,00 € |
Grundgebühr für Bauwasserzähler und Standrohr mit Zähler | 10,00 € je angefangenen Monat |
10,00 € je angefangenen Monat |
Kaution für Bauwasserzähler | 150,00 € | 150,00 € |
Kaution für Standrohr mit Zähler | 200,00 € | 200,00 € |
* zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, zurzeit 7 %
Bei Fragen zu den Gebührensätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (Tel. 09942 / 808-202, rathaus@viechtach.de).
Der Aufwand für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung wird über Zuschüsse des Freistaates Bayern und über den sogenannten Herstellungsbeitrag finanziert. Der Herstellungsbeitrag ist von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke zu zahlen und dient der Abgeltung des möglichen Vorteils, den jedes an die Wasserversorgungseinrichtung angeschlossene Grundstück aus der öffentlichen Einrichtung zieht.
Der Beitragssatz wurde zuletzt in der Globalberechnung vom 02.11.2016 ermittelt. In der Berechnung wurden alle entstehenden Kosten zusammengefasst und rechnerisch auf die Gesamtheit der vorhandenen und zu erwartenden Grundstücks- und Geschossflächen zu je 50 % umgelegt.
Beitragsart (jeweils netto)*
* zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, zurzeit 7 %
Bei Fragen zu den Beitragssätzen steht Ihnen die Kämmerei der Stadt Viechtach zur Verfügung (Tel. 09942 / 808-204, rathaus@viechtach.de).
Die wichtigsten Projekte:
Jahr | Projekt |
---|---|
1969 | Anschluss an den Zweckverband Fernwasserversorgung Bayerischer Wald (heute waldwasser) |
1979 | Errichtung eines Hochbehälters in Reichsdorf (Bild) |
1979 | Anschluss der Quellenanlage Blossersberg an die Wasserversorgung Viechtach (Bild) |
2000 | Bau einer Entsäuerungsanlage in Ogleinsmais |
2003-2004 | BA 02 Wiesing/Pfaffenzell - Leitungsbau im Zuge der Dorferneuerung Wiesing |
2003-2005 | BA 03: Wiesing/Pfaffenzell - Quellfassung inkl. Hochbehälter und Entsäuerungsanlage (Bild) |
2005-2006 | BA 04: Wiesing/Pfaffenzell - Rohrleitungsbau – Rohwasserleitung von Quelle 1 zum Hochbehälter, Ortsnetz Pfaffenzell mit Anbindung an Hochbehälter, Spülwasserableitungskanal |
2006-2007 | BA 05: Wiesing/Pfaffenzell mit Anschluss der Ortschaften Amesberg, Bachlern, Bärndorf, Bühling, Neunußberg, Weigelsberg und Wiesing |
2009-2010 | Neubau Wasserleitung Wiesing/Pfaffenzell (BA 06), Leitungsbau, Fassung Quelle 2, Errichtung der notwendigen Leitungen für Anschluss der Ortschaften Neunußberg, Haid, Grubhof, Gscheidbühl und Gstadt; Fassung Quelle 2 und Anschluss der Ortschaft Schönau (Bild) |
2011-2012 | Neubau Wasserleitung Wiesing/Pfaffenzell (BA 07) mit Errichtung der notwendigen Leitungen für den Anschluss der Ortschaften Baumgarten, Gmeinholz, Haselbach, Hinkhof, Plöß, Rattersberg, Rauhbühl und Rothenbühl |
2012 | Wasserversorgung BA 08: Anschluss Ortsteile Rannersdorf und Reibenmühle mit Errichtung der notwendigen Leitungen für den Anschluss der Ortschaften Reibenmühle und Rannersdorf an die städtische Wasserversorgungsanlage beim Ortsteil Pfahl (Bild) |
2014 | Wasserversorgung BA 09: Anschluss Ortsteil Enzleinsgrub |
2014 | Wasserleitungsbau Anschluss Ortsteil Riedmühle |
2015 | Wasserversorgung BA 10: Anschluss Ortsteil Moosleuthen |
2015-2016 | Wasserversorgung BA 11: Anschluss Ortsteil Stein |
2015 | Verkauf des halben Miteigentumsanteils am Hochbehälter Reichsdorf an den Zweckverband Wasserversorgung Bayerischer Wald |
2015-2018 | Neubau eines Hochbehälters in Reichsdorf mit Leitungsbau (Bild) |
2017-2018 | Neubau eines Hochbehälters in Pirka (Bild) |
2017-2018 | Wasserleitungsbau Viechtach Nord (Anschluss Waldwasser) (Bild) |
2017 | Anschluss OT Eging an öffentliche Wasserversorgung |
2018 | Ringschluss Schlatzendorf-Fischaitnach |
2019-2021 | Wasserleitungsbau Fischaitnach-Schnitzhof-Pignet |
2021-2022 | Wasserleitungsbau Lammerbach (BA 12) (Bild) |
2023 | Errichtung von zwei öffentlichen Trinkbrunnen |
Das Installateurverzeichnis dient der Sicherstellung, dass nur zugelassene Fachunternehmen die Errichtung und wesentliche Änderungen an Trinkwasserinstallationen beim Verbraucher durchführen dürfen.
Das Installateurverzeichnis finden Sie hier. Bei Fragen zum Installateurverzeichnis wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Viechtach (Tel. 09942 / 808-131, rathaus@viechtach.de).
Name | Dateityp | Zuletzt bearbeitet |
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Antrag auf Bauwasseranschluss nach § 17 WAS | Mi., 03.11.2021 | |
Antrag auf Zulassung nach § 11 WAS (Hausanschluss Wasserversorgung) | Fr., 25.11.2022, 10:46 Uhr | |
Antrag zum Wasserbezug (Stilllegung) nach § 22 WAS | Mi., 03.11.2021 | |
Antrag zur Entnahme von Trinkwasser aus dem Rohrnetz der Stadt Viechtach | Mi., 03.11.2021 | |
Anzeige über den Eigentumswechsel zur Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren | Mi., 03.11.2021 |